Zielquote gemäß FüPoG II
In unserem Unternehmen arbeiten wir gemeinsam daran, Vielfalt gleichzeitig als Bestandteil unserer Kultur und Erfolgsfaktor unseres Unternehmens zu fördern und zu verstehen. Und auch wenn wir uns bewusst sind, dass wir noch nicht alle unsere Ziele erreicht haben, sind wir uns sicher: in der Kraft der Vielfalt liegt unsere Zukunft.
Im August 2021 ist das zweite Führungspositionen-Gesetz, abgekürzt als FüPoG II, in Kraft getreten. Damit gilt eine neue Fassung des Gesetzes „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“.
Angaben zum FüPoG per 31.12.2021:
Auf der Ebene der Geschäftsführung wurde die Zielgröße 25% definiert. Das bedeutet, dass im Zielbild 2025 eine der vier Positionen mit einer Frau besetzt sein wird. Per 31.12.2021 war unsere vierköpfige Geschäftsführung bei einem Frauenanteil von 0% rein männlich besetzt. Es besteht also ein Gap von 25%-Punkten.
Auf der 1. Berichtsebene unterhalb der Geschäftsführung wurde die Zielgröße von 35% definiert. Per 31.12.2021 lagen wir bei 30%, es gilt also, den Anteil an Frauen auf dieser Ebene um +5%-Punkte auszubauen.
Auf der 2. Berichtsebene unterhalb der Geschäftsführung wurde die Zielgröße von 45% definiert. Damit besteht gegenüber dem Referenzjahr2021 mit einem Wert von 39% eine Lücke von 6%-Punkten.
Den hier genannten Zielgrößen wurde im März 2022 in dieser Form zugestimmt.