Menschenrechte sind unumstößlich und unteilbar. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den von den Vereinten Nationen (UN) formulierten Menschenrechten. Wir verstehen es als unsere Aufgabe und Pflicht, die Menschenrechte vollumfänglich und jederzeit zu achten.
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) werden hierfür nun gleiche Standards branchenunabhängig für alle großen Unternehmen gesetzt. Seit Januar 2023 sind diese dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu analysieren, zu kontrollieren, und bei Missständen Abhilfe zu schaffen. Für bonprix, als Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer*innen, gilt das LkSG seit 2024. Das verpflichtet auch uns dazu, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen entlang der Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Grundsatzerklärung zu Menschenrechten. Unser Bekenntnis zu Menschenrechten ist in unserer Grundsatzerklärung festgehalten. Sie definiert unseren Anspruch in Bezug auf Menschenrechte in unserem eigenen Unternehmen und der Wertschöpfungskette und erläutert, wie wir unsere Sorgfaltspflicht umsetzen. Zudem gibt die Grundsatzerklärung einen Überblick über die wesentlichen Prozesse, die wir implementiert haben, um unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Wir wissen, dass angemessene Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte ein andauernder Prozess ist. Aus diesem Grund unterziehen wir unseren eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Geschäftspartner regelmäßig einer Risikoanalyse zur Identifizierung potenzieller Risiken und tatsächlicher Verstöße.
Zentrale Hebel, um diesen Risiken zu begegnen, sind verpflichtende Richtlinien und Vorgaben, unsere Maßnahmen in der Lieferkette, die soziale wie ökologische Verbesserungen anstoßen, Möglichkeiten für unsere Mitarbeitenden sowie die Beschäftigten unserer Partner auf Missstände aufmerksam zu machen sowie unser Engagement in Multi-Stakeholder-Initiativen, um an Branchenlösungen mitzuwirken.
Beschwerdemechanismen. Trotz aller Maßnahmen und Sorgfalt kann es sein, dass Verstöße gegen die Menschenrechte wahrgenommen werden. Begegnen können wir dem nur, wenn wir davon erfahren. Für diese Fälle gibt es ein Hinweis- und Beschwerde-System innerhalb der Otto Group, das unsere Mitarbeitenden und Beschäftigten der Lieferkette genauso wie Kund*innen oder Außenstehende nutzen können. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft. Kommt es zu Beschwerdeeingängen bei amfori oder ACCORD in Fabriken, in denen wir produzieren lassen, greift ein festgelegter Prozess, der sicherstellt, dass die Otto Group von den Fällen erfährt und in den Lösungsprozess einbezogen wird.
Überschneidungen in der Lieferantenbasis und der schnelle, umfängliche Zugang zu Ressourcen – sollte Bedarf zur Wiedergutmachung entstehen (Remediation) – machen ein gruppenweites Vorgehen bei Beschwerden besonders sinnvoll. Über die Anzahl der Beschwerden und ggf. Abhilfemaßnahmen berichten wir deshalb auf Gruppenebene im jährlichen Geschäftsbericht der Otto Group.
Berichterstattung. Die Dokumentation und Berichterstattung ist ein zentraler Bestandteil des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Einmal im Jahr veröffentlichen wir an dieser Stelle unseren Bericht über die Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte in unserer Lieferkette.