Mode wird von Menschen gemacht

Unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Unser Bekenntnis zu Menschenrechten ist in unserer Grundsatzerklärung festgehalten. Sie definiert unseren Anspruch in Bezug auf Menschenrechte in unserem eigenen Unternehmen und der Wertschöpfungskette und erläutert, wie wir unsere Sorgfaltspflicht umsetzen. Zudem gibt die Grundsatzerklärung einen Überblick über die wesentlichen Prozesse, die wir implementiert haben, um unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wir wissen, dass angemessene Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte ein andauernder Prozess ist. Aus diesem Grund unterziehen wir unseren eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Geschäftspartner regelmäßig einer Risikoanalyse zur Identifizierung potenzieller Risiken und tatsächlicher Verstöße. Zentrale Hebel, um diesen Risiken zu begegnen, sind verpflichtende Richtlinien und Vorgaben, unsere Maßnahmen in der Lieferkette, die soziale wie ökologische Verbesserungen anstoßen, Möglichkeiten für unsere Mitarbeitenden sowie die Beschäftigten unserer Partner auf Missstände aufmerksam zu machen sowie unser Engagement in Multi-Stakeholder-Initiativen, um an Branchenlösungen mitzuwirken.

Eine Mitarbeiterin sitzt konzentriert am Tisch und arbeitet an einem beigefarbenen Kleidungsstück. Im Hintergrund sind weitere Mitarbeiterinnen und die Fabrik zu sehen.

Hinweisen zu Menschenrechtsverletzungen gehen wir konsequent nach

Trotz aller Maßnahmen und Sorgfalt kann es sein, dass Verstöße gegen die Menschenrechte wahrgenommen werden. Begegnen können wir dem nur, wenn wir davon erfahren. Für diese Fälle gibt es ein Hinweis- und Beschwerde-System innerhalb der Otto Group, das unsere Mitarbeitenden und Beschäftigte der Lieferkette genauso wie Kund*innen oder Außenstehende nutzen können. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft. Kommt es zu Beschwerdeeingängen bei amfori oder ACCORD in Fabriken, in denen wir produzieren lassen, greift ein strukturierter Prozess, der sicherstellt, dass die Otto Group von den Fällen erfährt und in den Lösungsprozess einbezogen wird. Überschneidungen in der Lieferantenbasis und der schnelle, umfängliche Zugang zu Ressourcen – sollte Bedarf zur Wiedergutmachung entstehen (Remediation) – machen ein Otto Group-weites Vorgehen bei Beschwerden besonders sinnvoll. Über die Anzahl der Beschwerden und ggf. Abhilfemaßnahmen berichten wir deshalb auf Konzernebene im jährlichen Geschäftsbericht der Otto Group. 

Gemeinsame Standards

Diese Anforderungen an die Produktion sind für alle Partner verpflichtend

Code of Conduct

Der Ausgangspunkt unserer Social-Compliance-Aktivitäten ist der amfori Code of Conduct (Verhaltenskodex). Er umfasst die Themen Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Arbeitsschutz, besonderer Schutz für jugendliche Arbeitnehmer*innen, Ausschluss von Zwangsarbeit, ethisches Wirtschaften, Ausschluss von Diskriminierung, zumutbare Arbeitszeiten, Ausschluss von Kinderarbeit, Ausschluss prekärer Beschäftigung und Umweltschutz. Der Code of Conduct ist auch Bestandteil unserer Business Partner Declaration. Diese Deklaration führt sämtliche Nachhaltigkeitsanforderungen an unsere Lieferanten auf und muss von allen Geschäftspartnern im Bereich Handelsware unterzeichnet werden.

Das Otto Group Sozialprogramm

Als Mitglied der Otto Group setzen wir das konzernweite Sozialprogramm um. Ziel des Sozialprogramms ist es, die Arbeitsbedingungen vor Ort offenzulegen und langfristig zu verbessern. Konkret heißt das: Produktionsstätten in Risikoländern (gemäß amfori BSCI) müssen ein gültiges Sozialaudit vorweisen, um für uns produzieren zu können. Dabei akzeptieren wir SA8000-Zertifikate, amfori BSCI-Audits mit dem Ergebnis A-C oder das Assessment der Otto Group. Alle Audits werden durch unabhängige Prüfgesellschaften vor Ort durchgeführt. 

Auf dem Bild ist eine Mitarbeiterin zu sehen. Sie trägt ein Kopftuch und lächelt in die Kamera. Im Hintergrund ist ein Flur zu erkennen.
Mehrere Frachtcontainer in unterschiedlichen Farben sind auf einer Ladefläche gestapelt.

Unsere Partner

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